Absetzbeträge für Arbeitnehmer 2025: der vollständige Überblick
Alleinverdiener-, Pendler- und Unterhaltsabsetzbetrag — welche Beträge gelten 2025 und wer hat Anspruch darauf.
Allgemeiner Absetzbetrag und Verkehrsabsetzbetrag
Der Verkehrsabsetzbetrag beträgt 2025 gemäß § 33 Abs. 5 Z 1 EStG 496 Euro und steht allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu. Er wird automatisch bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt.
Pendlerpauschale und Pendlereuro
Das Pendlerpauschale können Arbeitnehmer geltend machen, wenn der Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem eigenen Fahrzeug zurückgelegt wird und die einfache Wegstrecke mindestens 20 km beträgt.
Familienbedingte Absetzbeträge
- Alleinverdienerabsetzbetrag: 520 € (1 Kind), 704 € (2 Kinder), jeweils +232 € ab dem 3. Kind
- Unterhaltsabsetzbetrag: 35,90 € pro Monat für das erste Kind
- Familienbonus Plus: bis zu 2.000,16 € pro Jahr und Kind bis 18 Jahre